Satzung - Musikakademie Klingler

Satzung

1. Anmeldung / Unterricht

Bei uns gibt es keine Anmeldegebühr.
Die Unterrichtsdauer und -zeit wird in der Probestunde festgelegt. Änderungen sind jederzeit möglich.

2. Lehrplan

Um den/die Schüler/in bestmöglichst auszubilden, erteilen wir generell nur Einzelunterricht.
Das Zusammenspiel wie z. B. Ensemble und Schülerband werden separat angeboten. Ziel der Ausbildung ist es, das jeweilige Instrument so gut wie möglich zu erlernen. Gleichzeitig versuchen wir dem/der Schüler/in ein grösstmögliches musikalisches Allgemeinwissen  zu vermitteln, um damit das selbstständige Arbeiten zu fördern, was sich positiv auf die Motivation auswirkt. Somit wird sich der/die Schüler/in auch nach  der Ausbildung mit Musik beschäftigen und seine eigenen Ideen umsetzen, da er das nötige Grundwissen in allen Bereichen der Musik erlernt hat.

3. Bezahlung und Erstattung

Der Monatsbeitrag ist bis spätestens 8. des jeweiligen Unterrichtsmonats zu entrichten.
Der Pauschalbetrag ist durchgehend für alle 12 Monate zu bezahlen.
Der Monatsbeitrag kann nicht zurückerstattet werden.

4. Rabatt

Melden sich 2 oder mehrere Schüler gleichzeitig an, erhalten sie jeweils einen Rabatt nach Vereinbarung.

5. Krankheitsfall und Unterrichtsversäumnisse

Im Krankheitsfall des Lehrers wird der Unterricht nachgeholt.
Unterrichtsversäumnisse des/der Schüler/in können nicht nachgeholt werden.
Meldet der/die Schülerin sich rechtzeitig ab, egal aus welchem Grund ( Krankheit, Termin ...)
kann der Unterricht nachgeholt werden.
Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Lehrers (Zeitplanung).

6. Ferien

Die Ferienzeit und Feiertage richten sich nach den allgemein bildenden Schulen in Singen.In dieser Zeit ist prinzipiell kein Unterricht. Es steht jedoch jedem Lehrer frei zu unterrichten.

7. Förderung

Schüler/innen die mit grossem Fleiss üben , und eine ausserordentliche Motivation zeigen werden von uns gefördert, indem sie zustätzlichen Einzelunterricht bekommen und in Gruppen (Ensemble, Schülerband) mitspielen dürfen OHNE Zusatzkosten.

8. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Es kann jedoch nicht zum 01.August gekündigt werden.